AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienpension Lindenhof, Inhaber Hermann Stelter, Alte Dorfstraße 2, 21385 Oldendorf/Luhe OT Marxen am Berge, nachfolgend “Ferienpension" oder "Vermieter” genannt:
I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienpension (Beherbergungsvertrag). Der Begriff “Beherbergungsvertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ferienpension in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden bzw. Mieters durch die Ferienpension Lindenhof (Vermieter) zustande. Der Ferienpension steht es frei, die Buchung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind die Ferienpension Lindenhof, Inhaber Hermann Stelter, Alte Dorfstr. 2, 21385 Oldendorf/Luhe (Vermieter) nachfolgend "Ferienpension" genannt und der Kunde bzw. Mieter, nachfolgend "Kunde" genannt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Ferienpension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Ferienpension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Im Rahmen des Beherbergungsvertrags wird eine Anzahlung durch den Kunden fällig. Der entsprechende Betrag sowie die Zahlungsfrist der Anzahlung wird dem Kunden von der Ferienpension im Rahmen der Reservierungsbestätigung oder in anderer Form mitgeteilt.
Nach der erfolgten Anzahlung wird ca. 14 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig.
Ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung eine Einhaltung der Zahlungsfristen nicht möglich, ist der Gesamtpreis umgehend nach Erhalt der Buchungsunterlagen bzw. der Reservierungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann die Ferienpension vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung kann als Rücktritt angesehen werden und den Vermieter zur Neuvermietung berechtigen. Die Ferienpension hat in diesem Fall das Recht, die Reservierung ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
Alle Ansprüche gegen die Ferienpension verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach drei Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig nach drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die Ferienpension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer bzw. Ferienwohnungsüberlassung - und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen - vereinbarten bzw. geltenden Preise der Ferienpension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienpension an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
Die Ferienpension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen, der Leistung der Ferienpension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer bzw. Ferienwohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen der Ferienpension erhöht.
Rechnungen der Ferienpension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Ferienpension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderung jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienpension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszins zu verlangen. Der Ferienpension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten
Die Ferienpension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienpension aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch der Ferienpension auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
Die Ferienpension hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
Die Ferienpension hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Kunde bzw. der Auftraggeber an die Ferienpension die folgenden Beträge zzgl. angemessener Bearbeitungsgebühr zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:
• bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung: 90 %
• bei Übernachtung/Frühstück: 80 %
Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der Ferienpension nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Kunde, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
V. Rücktritt der Ferienpension
Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Ferienpension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Ferienpension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Ferienpension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der Ferienpension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
• die Ferienpension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme Leistungen der Ferienpension den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienpension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienpension zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I vorliegt.
Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienpension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Zimmern bzw. Ferienwohnungen
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Gebuchte Zimmer und Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln sowie die durch Aushang bzw. Infomappe und/oder mündlich mitgeteilten Verhaltensregeln auf dem Hofgelände einzuhalten. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich der Ferienpension bzw. den Inhaber der Ferienpension anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort der Ferienpension bzw. dem Inhaber der Ferienpension gemeldet werden, ansonsten haftet der Kunde für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist der Ferienpension eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Unterkunft bei der Ferienpension bzw. dem Inhaber der Ferienpension eingehen, sind ebenfalls von der Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden an der Ferienwohnung, dem Inventar und den Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Ggf. umgestelltes Mobiliar - auch Terrassenmöbel oder sonstige Gegenstände sind vor Abreise vom Kunden bzw. Mieter wieder an den jeweils ursprünglichen Standort zurück zu stellen. Der Kunde haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bzw. Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt und besenrein vom Kunden bzw. Mieter dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten kann die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge haben.
Persönliche Gegenstände sind vor Abreise vom Kunden bzw. Mieter zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
Sollte nach Abreise des Kunden der Ferienpension ein erhöhter Reinigungsaufwand oder sonstiger erhöhter Aufwand (z. B. nicht zurückgestellte Möbel o. ä. )entstehen, kann die Ferienpension dem Kunden diesen Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen. Dieser Mehraufwand wird von der Ferienpension ermittelt und dem Kunden entsprechend mitgeteilt.
VII. Benutzung des sich auf dem Grundstück der Ferienpension befindlichen privaten Spielplatzes
Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr des Kunden und ggf. Besucher.
Kindern ist der Besuch bzw. die Benutzung des Spielplatzes und der Spielgeräte nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Ferienpension oder deren Personal findet nicht statt. Weder das Personal, noch der Inhaber der Ferienpension ist für die Kinder verantwortlich.
Die vorhandenen Gokarts, Moon-Cars und sonstige Kinderfahrzeuge sind ausschließlich von Kindern und nur auf dem Hofgelände der Ferienpension Lindenhof zu benutzen.
Die Ferienpension haftet nicht für Unfälle und Schäden der Kunden und Besucher. Auch für Beschädigungen an der Bekleidung der Kunden und Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Spielplatzes entstehen, haftet die Ferienpension nicht. Auch eine Haftung für von Kunden und Besuchern mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstigen Wertsachen wird nicht übernommen.
Auch eine Haftung der Ferienpension gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Einrichtungen des Spielplatzes sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigungen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder an den Geräten sowie ggf. entliehenen Gegenständen sind vom Kunden bzw. Besucher dem Personal der Ferienpension unverzüglich anzuzeigen.
Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals der Ferienpension ist Folge zu Leisten.
VIII. Benutzung der sich auf dem Grundstück der Ferienpension befindlichen Parkplätze
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienpension abgestellter oder rangierender Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienpension nicht, außer bei nachgewiesenem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.
IX. Umgang mit den Tieren der Ferienpension
Der Umgang mit den Tieren, insbesondere auch den Ponys bzw. Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ferienpension haftet für Unfälle während des Aufenthaltes im Stallbereich, auf dem Grundstück der Ferienpension, auf dem Reitgelände und auf/mit den Tieren, auch den Ponys/Pferden, nur auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Auch eine Haftung der Ferienpension gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.
X. Schlussbestimmungen
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten (z. B. landwirtschaftlicher Betrieb).
Die An- und Abreise des Kunden erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Die Ferienpension haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl, Feuer oder sonstiger unvermeidbarer Umstände. Für mutwillige Zerstörungen und Schäden haftet der Kunde in vollem Umfang. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und haften für sie.
Die Beschreibung der Ferienpension und der Ferienwohnungen z. B. im Internet oder in gedruckter Form wurde nach bestem Wissen erstellt. Fotos und Text auf der Webseite, Buchungsportalen oder in gedruckter Form (z. B. in Katalogen, Prospekten...) dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich z. B. Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Ferienpension Lindenhof.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist LÜNEBURG.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.