AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienpension Lindenhof, Alte Dorfstraße 2, 21385 Oldendorf/Luhe OT Marxen am Berge, nachfolgend “Ferienpension” genannt:

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienpension (Beherbergungsvertrag). Der Begriff “Beherbergungsvertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der Ferienpension in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Ferienpension zustande. Der Ferienpension steht es frei, die Buchung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Ferienpension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Ferienpension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Ferienpension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Alle Ansprüche gegen die Ferienpension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Ferienpension beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die Ferienpension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer bzw. Ferienwohnungsüberlassung - und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen - vereinbarten bzw. geltenden Preise der Ferienpension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Ferienpension an Dritte. Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Die Ferienpension kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen, der Leistung der Ferienpension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer bzw. Ferienwohnungen und/oder für die sonstigen Leistungen der Ferienpension erhöht.

Rechnungen der Ferienpension ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Ferienpension kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderung jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Ferienpension berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen über dem Basiszins zu verlangen. Der Ferienpension bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten

Die Ferienpension ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Ferienpension aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt und Nichtanreise

1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

• bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung: 90 %
• bei Übernachtung/Frühstück: 80 %

5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

V. Rücktritt der Ferienpension

Wird eine vereinbarte oder oben gem. Ziffer III verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der Ferienpension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Ferienpension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist die Ferienpension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls -

Höhere Gewalt oder andere von der Ferienpension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;

• die Ferienpension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienpensionleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Ferienpension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Ferienpension zuzurechnen ist;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I vorliegt.

Bei berechtigtem Rücktritt der Ferienpension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe von Zimmern bzw. Ferienwohnungen

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Ferienwohnungen, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

Gebuchte Zimmer und Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bzw. Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

VII. Benutzung des sich auf dem Grundstück der Ferienpension befindlichen privaten Spielplatzes

Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr der Besucher.

Kindern ist der Besuch des Spielplatzes nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Ferienpension oder deren Personal findet nicht statt. Weder das Personal, noch der Inhaber der Ferienpension ist für die Kinder verantwortlich.

Die Ferienpension haftet nicht für Unfälle und Schäden der Besucher. Auch für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Spielplatzes entstehen, haftet die Ferienpension nicht. Auch eine Haftung für von Besuchern mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstigen Wertsachen wird nicht übernommen.

Auch eine Haftung der Ferienpension gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Einrichtungen des Spielplatzes sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder an den Geräten sowie ggf. entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal der Ferienpension unverzüglich anzuzeigen.

Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals der Ferienpension ist Folge zu Leisten.

VIII. Benutzung der sich auf dem Grundstück der Ferienpension befindlichen Parkplätze

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Ferienpension abgestellter oder rangierender Fahrzeuge und deren Inhalte haftet die Ferienpension nicht, außer bei nachgewiesenem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

IX. Umgang mit den Tieren der Ferienpension

Der Umgang mit den Tieren, insbesondere den Ponys bzw. Pferden erfolgt auf eigene Gefahr. Die Ferienpension haftet für Unfälle während des Aufenthaltes im Stallbereich, auf dem Grundstück der Ferienpension, auf dem Reitgelände und auf/mit den Ponys/Pferden nur auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Auch eine Haftung der Ferienpension gegenüber Dritten ist ausdrücklich ausgeschlossen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit.

X. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort der Ferienpension.
Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist LÜNEBURG.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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